Fördergelder für Solaranlagen

Das Erneuerbare Energien Gesetz in seiner zweiten Änderung legt fest, dass die Mindestvergütung für Strom aus solare Strahlungsenergie mit mindestens 43,01 Cent < 30 kwp pro Kilowatt/h vergütet werden muss.
Strom, den Sie nicht selbst benötigen wird in das System gespeist und muss vom jeweiligen Anbieter ihrer Region angenommen werden. Dies führt maßgeblich zur Amortisierung Ihrer Anlage bei (indirekte Förderung).

Direkte Förderprogramme von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden
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Sonderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Solaranlagen

  • besonders niedrigen Zinssatz
  • seit Januar 2007 eine vereinfachte Antragstellung / --
  • Antragstellung erst nach Fertigstellung der Anlage, wenn alle Kosten genau beziffert sind.